Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Falko Hülle
Pappelallee 37
06132 Halle (Saale)
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 173 6819741
E-Mail: email@ferien-zittauer-gebirge.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Falko Hülle
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://europa.eu.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Hausordnung
Für die Buchung und Nutzung des Ferienhauses „Gebirgshäusl Oybin“ gelten die folgenden Bedingungen, welche fester Bestandteil des Mietvertrages sind:
§ 1 Buchungsregelungen zur Kalenderpflege (Lückenvermeidung)
Im Sinne einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Belegungsplanung ist der Vermieter bestrebt, unrentable Belegungslücken im Buchungskalender zu vermeiden. Daher gilt für alle Buchungsanfragen folgende zwingende Regelung:
- Es dürfen bei der Auswahl des Buchungszeitraums keine freien Lücken von lediglich einer (1) einzelnen Nacht zwischen bestehenden Buchungen oder direkt vor/nach Blockierungen entstehen.
- Buchungsanfragen und Reservierungen, die diese Regelung nicht beachten und eine unzulässige Einzelnacht-Lücke erzeugen, werden vom Vermieter nicht akzeptiert bzw. müssen nachträglich storniert werden.
§ 2 Zahlungsbedingungen, Kaution & Rücktritt
Zahlungsfristen: Nach Unterschrift des Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig, welche innerhalb von 7 Werktagen auf das Konto des Vermieter zu überweisen ist. Die verbleibende Restzahlung wird spätestens bis 1 Tag vor der Anreise fällig.
Kaution: Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR auf das Bankkonto des Vermieters zu entrichten. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Abreise, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am Objekt oder Inventar entstanden sind.
Stornierungsgebühren: Bei einem schriftlichen Rücktritt vom Mietvertrag (ohne Benennung eines gleichwertigen Nachmieters) werden folgende Entschädigungen (jeweils exklusive Kurtaxe) berechnet:
- Bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- Bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- Bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
- Später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
§ 3 Wichtige Hausregeln zum Schutz des Objekts
Um allen Gästen ein gesundes, sicheres und allergikerfreundliches Wohnklima zu garantieren sowie die historische Bausubstanz zu schützen, gelten folgende strikte Vorgaben:
- Nichtraucher-Ferienhaus (Vertragsstrafe): Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten, Vaporizern und Shishas) ist im gesamten Innenbereich des Ferienhauses strengstens untersagt. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen bei strikt geschlossenen Fenstern und Türen gestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot im Haus wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr und Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 € bis 500,00 € fällig, um die Kosten für die Ozonbehandlung und die chemische Tiefenreinigung der Polster, Holzoberflächen und Lehmputzwände zu decken. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens (z. B. durch Mietausfall bei Nichtvermietbarkeit) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Haustierfreie Unterkunft: Das Mitbringen und Beherbergen von Haustieren jeglicher Art ist im Ferienhaus sowie auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.
- Schuhfreies Haus: Bitte im gesamten Haus keine Straßenschuhe tragen. Zum Schutz der historischen Holzdielung nutzen Sie bitte eigene oder vom Vermieter bereitgestellte Hausschuhe.
- Kaminofen-Nutzung: Der Kaminofen in der Umgebindestube darf nur nach vorherigem Studium der Bedienungsanleitung und mit Sachverstand bedient werden. Brennholz wird nicht gestellt. Es darf ausschließlich trockenes Kaminholz mit einer maximalen Restfeuchte von 20 % verbrannt werden.
- Umräumen von Möbeln untersagt: Das eigenmächtige Umstellen von Möbeln und Inventar (insbesondere schweren Betten, Schränke, Tische und der Couch) ist strengstens untersagt, um Schäden an den Lehmwänden und Böden zu vermeiden.
- Ordnung bei Abreise: Das gemietete Ferienhaus ist besenrein und in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Das Koch- und Essgeschirr ist vor Abreise vollständig abzuwaschen. Bei übermäßiger Verschmutzung werden erhöhte Reinigungskosten im Stundennachweis zu 35,00 € / Std. berechnet.
- Ladeverbot für Elektroautos: Das Laden von E-Fahrzeugen über die haushaltsüblichen Steckdosen oder den Hausstrom ist strengstens verboten (Brandgefahr!). Der Stromzähler wird digital überwacht – unbefugte Ladevorgänge fallen sofort auf und werden strafrechtlich sowie vertraglich geahndet.
§ 4 Saunaordnung und Hygieneregeln für die Saunanutzung
Die Nutzung der Sauna im separaten Gebäude steht den Gästen zur Erholung zur Verfügung. Die Benutzung der Sauna erfolgt in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr. Die nachfolgenden Sauna- und Hygieneregeln sind verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages.
Saunaordnung (Betrieb & Sicherheit):
- Inbetriebnahme: Vor dem Einschalten der Steuerung muss zwingend kontrolliert werden, dass sich keine brennbaren Gegenstände in der Nähe des Saunaofens befinden (akute Brandgefahr!). Der Ofen ist vor Nutzung auf sichtbare Beschädigungen zu prüfen.
- Außerbetriebnahme & Abschalten: Nach dem letzten Saunagang ist die Saunasteuerung vom Mieter zwingend und vollständig manuell auszuschalten. Es ist eigenverantwortlich zu kontrollieren, dass sich die Heizstäbe des Saunaofens nicht mehr im Betrieb befinden. Ein Verlassen des Saunagebäudes bei eingeschaltetem oder noch aufheizendem Ofen ist strengstens untersagt.
- Striktes Klarwasser-Gebot (Aufguss-Vorgaben): Vom Vermieter werden keine Aufgussmittel bereitgestellt. Für Aufgüsse darf ausschließlich reines, klares Leitungswasser ohne jegliche Zusätze verwendet werden. Das Mitbringen und Nutzen eigener Duftöle, chemischer Zusätze oder gar reinen Alkohols ist wegen akuter Brand-, Verpuffungs- und Fleckengefahr strengstens verboten. Flaschen mit Aufgussmitteln dürfen niemals in der Saunakabine aufgewahrt werden.
- Nutzungsverbote & Aufsicht: Die Sauna darf unter keinen Umständen zum Wäschetrocknen zweckentfremdet werden. Kindern ist das Spielen im gesamten Saunagebäude sowie an der Saunasteuerung strengstens untersagt. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen in die Sauna.
- Lüftung: Nach dem Saunieren (insbesondere direkt nach der Durchführung von Aufgüssen) ist die Sauna gründlich und vollständig zu durchlüften. Den Ofen dazu bitte ausschalten.
- Grenzwerte für Saunanutzung & Strom-Mehrkosten: Die Nutzung der Sauna ist im Mietpreis für den haushaltsüblichen Wellnessbetrieb (Richtwert: max. 4 Stunden Aufheiz- und Betriebsdauer pro Aufenthaltstag) inbegriffen. Eine permanente Dauernutzung, das ununterbrochene Durchheizen über den Tag oder das Vergessen des Ausschaltens ist untersagt. Da der Stromzähler des Objekts kontinuierlich digital überwacht und protokolliert wird, fällt ein ungewöhnlich hoher Stromverbrauch sofort auf. Übersteigt der Gesamtstromverbrauch des Objekts durch nachweislich missbräuchliche oder grob fahrlässige Saunanutzung den durchschnittlichen, haushaltsüblichen Tagesverbrauch um mehr als das Doppelte, ist der Vermieter berechtigt, die darüber hinausgehenden Stromkosten auf Basis des aktuellen Stromtarif-Arbeitspreises (zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,00 €) dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen oder mit der Kaution zu verrechnen.
Hygieneregeln in der Saunakabine:
- Körperreinigung & Textilien: Vor der Benutzung der Sauna ist der Körper gründlich zu reinigen. In der Saunakabine ist zwingend ein ausreichend körpergroßes Badetuch unterzulegen, sodass kein Schweiß auf das Saunaholz gelangen kann („Kein Schweiß auf’s Holz“). Das im gesamten Haus geltende Rauchverbot erstreckt sich ausnahmslos auch auf die Sauna.
- Gesundheit & Wohlbefinden: Nutzer sollten sich stets nach dem eigenen gesundheitlichen Befinden richten, nicht nur nach vorgegebenen Badezeiten. Die Kabine ist sofort zu verlassen, sobald man sich unwohl fühlt. Zur Unterstützung stehen die allgemein bekannten Baderegeln für das Saunieren zur Verfügung.
- Verzehrverbot: Der Verzehr von Speisen sowie das Mitbringen und Trinken von Getränken innerhalb der Saunakabine ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
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Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Mietvertrages (z. B. Kurtaxenmeldung bei der Gemeinde Kurort Oybin) gesetzlich vorgeschrieben.
3. Ihre Rechte
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